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ENTZUG DES FÜHERAUSWEISES – NEUE REGELN AB 01.04.2023 ZU GUNSTEN VON FAHRZEUGLENKERN

  • By:Jeanine Kummler

Der Entzug des Führerausweises ist in rechtlicher Hinsicht keine Strafe, sondern «nur» eine Verwaltungsmassnahme. Gleichwohl gehört diese zu den für den Autofahrer einschneidendsten Massnahmen, die eine Verwaltung verhängen kann, entsprechend belastend sind solche Entzüge. Dies gilt umso mehr, als die Dauer des Verfahrens bei der Entzugsbehörde selbst oftmals nicht abschätzbar ist. Dementsprechend interessant sind die folgenden zwei Änderungen, welche am 1. April 2023 in Kraft getreten sind und die dem Autofahrer zugutekommen.

Wird einem Fahrer der Lern- der Führerausweis abgenommen, muss die Polizei den Ausweis neuerdings innert von 3 Arbeitstagen an die kantonale Entzugsbehörde übermitteln. Diese hat dann innert 10 Tagen den vorsorglichen Entzug des Ausweises zu verfügen, wobei eine solche Verfügung lediglich bei einem hinreichend ernsten Zweifeln an der Fahreignung des Fahrers zulässig ist. Wenn die entsprechenden Bedingungen nicht gegeben sind, muss die Behörde den Ausweis zumindest vorübergehend dem Fahrer zurückgeben.

Als Autofahrer ist man bzw. sollte man künftig also davor geschützt sein, dass der eigene Führerausweis auf eine lange Reise durch die Verwaltung gesendet wird und man während dieser Zeit nicht Auto fahren kann, wie dies bis anhin leider (oft) der Fall war.

Erleichterte Voraussetzungen gelten neuerdings auch betreffend die berufliche Notwendigkeit für die Verwendung eines Fahrzeugs. Um das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes zu minimieren, können die Entzugsbehörden Personen während eines Führerausweisentzugs wegen einer leichten Widerhandlung Fahrten bewilligen, die zur ihrer Berufsausübung notwendig sind. Damit soll Rücksicht darauf genommen werden, dass ein Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund eines Führerausweisentzugs unverhältnismässig und auch wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Bei mittelschweren oder schweren Widerhandlungen ist demgegenüber keine Bewilligung für berufliche Fahrten möglich.


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Andrej  Bolliger ist Rechtsanwalt und Notar bei SLP Rechtsanwälte und Notariat in Olten.

RA Andrej Bolliger

Posted in: Allgemein, Strassenverkehrsrecht