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Anwalt für Strassenverkehrsrecht

 

Sind Sie zu schnell gefahren? Hatten Sie einen Unfall? Wurden Sie beim Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss erwischt? Droht Ihnen ein Fahrverbot?

Beinahe jeder Verkehrsteilnehmer – egal ob Autofahrer, Radfahrer oder Fussgänger – hat vermutlich schon einmal eine Verkehrsregel verletzt. Meistens bleibt dies jedoch ohne Konsequenzen.

Sollte Ihnen dennoch eine Verfehlung im Bereich des Strassenverkehrsrechts vorgeworfen werden, dann holen Sie sich Hilfe bei einem unserer Spezialisten.

Denn in diesem Fall kann der Vorfall nicht nur ein Strafverfahren nach sich ziehen, sondern es kann auch ein sogenanntes Administrativverfahren auf Sie zukommen, in welchem das Strassenverkehrsamt darüber entscheidet, ob Ihnen der Führerausweis entzogen wird. Es ist aber auch möglich, dass Ihnen ohne eine vorgängige Straftat ein Führerausweisentzug droht, sofern an Ihrer Fahreignung gezweifelt wird.

In keinem anderen Rechtsgebiet werden so viele Strafen ausgesprochen wie im Strassenverkehrsrecht. Diese reichen von geringfügigen Ordnungsbussen bis zu hohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen, welche auch ins Strafregister eingetragen werden, sollte beispielsweise ein Raserdelikt vorliegen.

Bei einem Verkehrsunfall stellt sich zudem die Frage, wer für den Schaden aufkommen muss bzw. nach der Haftpflicht des Verursachers. Hier sind häufig auch Versicherungen beteiligt. Ist sogar ein Mensch verletzt oder getötet worden, werden Sie allenfalls mit einer Genugtuung bzw. einem Schmerzensgeld konfrontiert.

Sofern Sie in eine solche Situation geraten sind, zögern Sie nicht, umgehend mit uns Kontakt aufzunehmen und einen Termin mit einem unserer Spezialisten zu vereinbaren.

Vertrauen Sie also bei einer Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, einem Ordnungsbussenverfahren oder bei einer Verkehrsregelverletzung einem Anwalt für Verkehrsrecht. Egal, ob es sich um einen Unfall (auch im Ausland), ein Raserdelikt oder aber eine Frage zur Gewährleistung beim Autokauf handelt: Ihre Ansprüche sollten immer mit einer konsequenten Rechtsvertretung durchgesetzt werden – als Fachanwälte für Verkehrsrecht  stehen wir Ihnen zur Seite.

Ein unachtsamer Moment und schon ist es passiert – Sie sind zu schnell gefahren, haben ein Rotlicht überfahren, haben einen Unfall oder werden in einer Verkehrskontrolle beim Fahren unter Alkohol oder Drogen erwischt.

Die Folge: Sie sehen sich mit einem Strafverfahren konfrontiert, dass für Sie eine Busse und sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folgen haben kann. Daneben wird – wenn es nicht nur eine geringfügige Verletzung der Verkehrsregeln war – automatisch ein Administrativmassnahmenverfahren eingeleitet. Dabei entscheidet die Administrativbehörde Ihres Wohnsitzkantons über den Entzug des Führerausweises.

Wir beraten und unterstützen Sie in allen Rechtsfragen.
Rufen Sie uns an. Tel: 062 836 40 50

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