Anwalt für Strafrecht
Ein Strafverfahren sollte man nie auf die leichte Schulter nehmen, da es immermit erheblichen Auswirkungen für die Zukunft des Beschuldigten einhergeht. Sind Sie in ein Strafverfahren verwickelt? Haben Sie bereits eine Vorladung zur Vernehmung eine Anklageschrift / einen Strafbefehl erhalten?
Ihr Wohnhaus oder Ihre Büroräume wurden durchsucht und alles beschlagnahmt? Auch, wenn bereits ein Haftbefehl gegen Sie erlassen wurde oder Sie in Untersuchungshaft oder im Strafvollzug sitzen – handeln Sie und melden Sie sich bei einem Anwalt für Strafrecht.
Für Ihre Strafverteidigung oder die Vermeidung eines Strafverfahrens benötigen Sie einen versierten Anwalt als Strafverteidiger.
Wir als Rechtsanwälte aus unserer Kanzlei in Aarau und Olten sind von Anfang an für Sie da und vertreten Sie in allen Verfahrensabschnitten – von der Abwendung von Untersuchungshaft, der Überprüfung von Strafbefehlen, Einsprachen gegen Strafbefehle, dem Untersuchungsverfahren, dem Ermittlungsverfahren und Strafverfahren (Hauptverhandlung, Berufungsverhandlung, Revision, strafprozessuale Beschwerden, Beschwerden ans Bundesgericht), bis zur Strafvollstreckung und Revisionsverfahren.
Sie haben einen Notfall (Verhaftung, Hausdurchsuchung, Haftprüfung, Verkündung des Haftbefehls, etc.)? Wir beraten Sie gerne unter der Rufnummer +41 62 836 40 50.
Unsere Kompetenzen
Amtliche Verteidigung
Auslieferungsrecht
Berufungsverfahren
Betäubungsmittelstrafrecht
Betrugsdelikte
Strafrechtliche Gutachten
Erpressung
Finanzmarktstrafrecht
Insolvenzstraftaten
Internen Untersuchungen
Jugendstrafrecht
Landesverweisung
Körperverletzung
Nebenklage
Notwehr
Opfervertretung
Raub
Sexualstrafrecht
Steuerstrafrecht
Unternehmensverteidigung
Urkundendelikt
Verkehrsstrafrecht
Verfassen von Strafanzeigen
Vermögensdelikte
Vertretung vor Zwangsmassnahmengerichten
Tötungsdelikte