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Erbrecht

Es kommt oftmals vor, dass der Erblasser, meistens zusammen mit dem Ehegatten, bei einer Bank eines oder mehrere Gemeinschaftskonten aufrechterhielt. Bei einem Gemeinschaftskonto kann jeder Kontoinhaber, somit beide Ehegatten, ohne Mitwirkung des andern Kontoinhabers über das Bankkonto verfügen, wie wenn es ihm allein gehören würde (Solidargläubigerschaft). Der Tod eines der beiden Kontoinhaber ändert daran nichts. […]